ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
§ 1 Einbeziehung allgemeiner
Geschäftsbedingungen
1.1 Es gelten in der Vertragsbeziehung
zwischen der Buchhandlung Grünzweig
-
nachfolgend kurz „FACHEINZELHÄNDLER“ genannt - und dem Kunden
ausschließlich die hier verwendeten allgemeinen Geschäftsbedingungen in
ihrer jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden aktuellen
Fassung.
1.2
Im Einzelfall gelten zusätzlich zu diesen allgemeinen
Geschäftsbedingungen besondere Bedingungen von FACHEINZELHÄNDLER bzw.
dem jeweiligen kooperierenden Partnerunternehmen. Auf diese besonderen
Bedingungen wird jeweils gesondert hingewiesen.
1.3
Die Einbeziehung jeglicher außerhalb dieser Vereinbarung bestehender
allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden wird ausdrücklich
ausgeschlossen. Sie erfolgt auch dann nicht, wenn auf eine erklärte
Einbeziehung, beispielsweise durch Hinweise auf dem Geschäftspapier,
Lieferscheinen o.ä., durch FACHEINZELHÄNDLER geschwiegen oder nicht
ausdrücklich widersprochen wird.
1.4
Eine Zustimmung zur Einbeziehung allgemeiner Geschäftsbedingungen des
Kunden liegt auch nicht in der Erbringung der vereinbarten Leistung,
deren vorbehaltsloser Entgegennahme oder Zahlung des vereinbarten
Entgeltes.
§ 2 Bedingung für den
Vertragsschluss durch den FACHEINZELHÄNDLER
2.1
Die durch FACHEINZELHÄNDLER angebotenen Waren und Dienstleistungen
richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.
2.2
Sollte nach dem Zustandekommen des Vertrages der FACHEINZELHÄNDLER
Kenntnis davon erlangen, dass der Kunde kein Unternehmer im Sinne des §
14 BGB ist, kann FACHEINZELHÄNDLER binnen einer angemessenen Frist den
Rücktritt vom Vertrag erklären.
§ 3
Vertragsschluss
3.1
Der Vertrag zwischen dem FACHEINZELHÄNDLER und dem Kunden kommt durch
die mit dem Angebot übereinstimmende Annahme nach Maßgabe der
nachfolgenden Bestimmungen zustande.
3.2
Die
durch den FACHEINZELHÄNDLER im Rahmen des Internet-Angebotes
dargebotenen Leistungen stellen eine Aufforderung des FACHEINZELHÄNDLER
an den Kunden zur Abgabe eines Angebotes auf Abschluss eines
Kaufvertrages dar.
3.3
Die Bestellung des Kunden ist das Angebot an den FACHEINZELHÄNDLER zum
Abschluss eines Kaufvertrages zu den in der Bestellung genannten
Bedingungen.
3.4
Die durch den FACHEINZELHÄNDLER an den Kunden gerichtete Bestätigung
des Bestelleinganges stellt keine Annahme des Angebotes dar.
3.5
Der Vertrag kommt durch die ausdrückliche Annahmeerklärung durch den
FACHEINZELHÄNDLER oder in Ermangelung einer solchen durch die Lieferung
der Sache an die vom Kunden in der Bestellung benannte Lieferanschrift
zustande.
§ 4 Internet-Angaben
4.1
Die im Internet-Auftritt enthaltenen produktbezogenen Angaben sind
unverbindlich und stellen keine Eigenschaftsbeschreibung der jeweiligen
Ware dar.
4.2
Preisangaben im Internet-Auftritt von FACHEINZELHÄNDLER verstehen sich
jeweils netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen
Mehrwertsteuer, es sei denn, der angegebene Preis ist ausdrücklich als
Bruttopreis kenntlich gemacht.
4.3
Sollte sich eine fehlerhafte Preisauszeichnung der im Internet-Auftritt
angebotenen Ware zeigen, ist FACHEINZELHÄNDLER ungeachtet eines
eventuell bestehenden gesetzlichen Anfechtungsrechtes berechtigt, vom
Vertrag zurückzutreten.
4.4
Die im Internet-Auftritt des FACHEINZELHÄNDLER angegebenen Lieferzeiten
und Verfügbarkeiten beruhen auf den Angaben der Lieferanten des
FACHEINZELHÄNDLER und beziehen sich auf die Werktage von Montag bis
Freitag. Sie sind unverbindliche Aussagen über die voraussichtlichen
Lieferzeiten und Verfügbarkeiten.
§ 5
Rückgaberecht
5.1
Eine Rückgabe (Rücknahme oder Umtausch), auf die kein gesetzlicher
und/oder kein vereinbarter Rechtsanspruch besteht, ist ausgeschlossen.
Im Falle einer Rückgabe hat der Kunde die für die Anlieferung bereits
angefallenen bzw. anfallenden Versandkosten von FACHEINZELHÄNDLER zu
tragen sowie auch die Kosten der Rücksendung, wie z. B. Versandkosten
und Bearbeitungsgebühren von FACHEINZELHÄNDLER soweit die Rückgabe
nicht wegen eines Rücktrittsrechts erfolgt. Soweit bei den einzelnen
Artikeln Rückgaberechte bzw. deren Rechtsfolgen ausgewiesen werden,
gehen diese diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.
5.2
Bevor der Kunde sein Rückgaberecht wahrnimmt, soll er sich mit
FACHEINZELHÄNDLER in Verbindung setzen, um die weitere Vorgehensweise
abzustimmen und eine zügige Durchführung der Rückgabe zu ermöglichen.
§ 6 Vorbehalt der Lieferbarkeit
6.1
Sollte der FACHEINZELHÄNDLER nach Abschluss des Kaufvertrages durch den
Lieferanten von den im Internet-Auftritt angegebenen Lieferzeiten
abweichende Lieferzeiten mitgeteilt werden, wird der FACHEINZELHÄNDLER
den Kunden hiervon umgehend in Kenntnis setzen. Der Kunde kann den
Auftrag mit den geänderten Lieferzeiten bestätigen oder vom Vertrag
zurücktreten. Bestätigt der Kunde die geänderten Lieferzeiten nicht,
steht der Facheinzelhändler nach eigener Wahl das Recht zum Rücktritt
vom Vertrag oder das Recht zur Lieferung einer nach Art und Güte
vergleichbaren Ware zu gleichem Preis zu. Entsprechendes gilt für den
Fall der sich nachträglich erweisenden Nicht-Verfügbarkeit einer im
Internet-Auftritt angebotenen Ware.
§
7 Liefer- und Zahlungsbedingungen
7.1
Die Waren werden in den angegebenen Verpackungseinheiten geliefert.
Technische Änderungen und Änderungen der Form, Farbe und
Gewichtseinheit bleiben im Rahmen des Zumutbaren sowie handelsüblicher
Grenzen vorbehalten.
7.2 Der
FACHEINZELHÄNDLER liefert ausschließlich an Abnehmer innerhalb
Deutschlands.
7.3
Firmenkunden, zu denen auch Freiberufler, Körperschaften des
öffentlichen Rechts sowie Vereine zählen, können zwischen folgenden
Zahlungsarten wählen: Rechnung oder Vorkasse.
7.4
Eine Zahlung auf Rechnung oder durch Erteilung einer
Einzugsermächtigung steht unter dem Vorbehalt einer positiven
Bonitätsprüfung des Kunden. Wählt der Kunde eine Lieferung auf Rechnung
oder erteilt er dem FACHEINZELHÄNDLER eine Einzugsermächtigung ist der
FACHEINZELHÄNDLER berechtigt, vor der Lieferung die Bonität des Kunden
zu überprüfen und hierzu auf Auskunftsdateien, wie z. B. die
Creditreform oder die Schufa, zurückzugreifen. Führt die
Bonitätsprüfung zu keinem positiven Ergebnis, ist FACHEINZELHÄNDLER
berechtigt, die Lieferung an den Kunden nur gegen Vorkasse zu tätigen.
Der FACHEINZELHÄNDLER wird den Kunden unverzüglich hierüber
unterrichten.
7.5
Rechnungen sind sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar, es
sei denn, die Parteien vereinbaren im Einzelfall schriftlich etwas
anderes.
7.6
Bei Lieferungen gegen Vorkasse werden ausschließlich Zahlungen per
Überweisung oder Barscheck akzeptiert. Eine Wechselakzeptanz ist
ausgeschlossen.
7.7
Die mit der Versendung der Ware anfallenden Frachtkosten variieren je
nach Lieferant. Die aktuellen Frachtsätze werden nach Lieferant
getrennt im Warenkorb dargestellt. Die bestellten Waren werden mit
einem Paketdienst nach Wahl des die Lieferung ausführenden Lieferanten
zugesandt.
7.8
Falls zwischen Abladestelle und Aufstellungsort Stufen zu überwinden
sind, ist FACHEINZELHÄNDLER bei Produkten mit einem Gesamtgewicht von
mehr als 100 kg die Berechnung einer Pauschale für den Stufenreport
vorbehalten.
7.9
Bestellungen werden vorbehaltlich ihrer Verfügbarkeit in der Regel
binnen 3 Werktage versandt. Infolge durch den FACHEINZELHÄNDLER oder
den Lieferanten nicht oder nicht hinreichend beeinflussbarer Faktoren
(beispielsweise wetterbedingte Einflüsse) kann es im Einzelfall zu
längeren Lieferzeiträumen kommen. Sollte sich in einem solchen Fall die
Lieferung unangemessen verzögern, wird der Kunde hierüber informiert.
7.10 Teillieferungen sind zulässig.
7.11
Der Lieferschein geht mit der Ware zu. Die Rechnungsstellung erfolgt
gesondert per Telefax, Post oder in elektronischer Form.
§ 8 Verzug
8.1
Im Falle des Verzuges ist der FACHEINZELHÄNDLER berechtigt,
Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz der Europäischen
Zentralbank zu verlangen.
8.2 Der
FACHEINZELHÄNDLER ist berechtigt, gemäß § 353 HGB Fälligkeitszinsen vom
Tag der Fälligkeit in Rechnung zu stellen.
§ 9 Leistungsort und Gefahrübergang
9.1
Leistungsort ist der Ort des Versandlagers der entsprechenden Produkte.
9.2
Mit der Übergabe der verkauften Sache an die Transportperson am
Leistungsort geht die Gefahr auf den Käufer über. Der Übergabe steht
der Annahmeverzug des Käufers gleich.
§
10 Rüge- und Untersuchungspflicht
10.1 Der Kunde ist unmittelbar
nach Erhalt zur sofortigen Prüfung von Ware, Lieferschein und Rechnung
verpflichtet.
10.2
Verzögerte Reklamationen gehen zu Lasten des Kunden und können unter
den Voraussetzungen des § 377 HGB nicht berücksichtigt werden.
10.3
Sofern andere als die bestellten Waren oder fehlerhaften Mengen
geliefert werden, soll sich der Kunde unmittelbar mit dem
Facheinzelhändler in Verbindung setzen. Der FACHEINZELHÄNDLER
veranlasst, dass die fehlerhaft gelieferte Ware abgeholt und die
bestellte Ware geliefert wird. Durch die Nach- oder Ersatzlieferung
entstehen dem Kunden keine über die normale Bestellabwicklung
hinausgehenden Kosten.
§ 11
Eigentumsvorbehalt
11.1
Bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen, die der FACHEINZELHÄNDLER aus
der gesamten Geschäftsverbindung mit dem Kunden zustehen, behält sich
der FACHEINZELHÄNDLER das Eigentum an der gelieferten Ware vor.
11.2
Der Kunde ist nicht berechtigt, die von FACHEINZELHÄNDLER gelieferten
Waren zu verpfänden, zur Sicherheit zu übereignen oder andere
Sicherungsrechte hieran Dritten einzuräumen. Erwirbt ein Dritter
gleichwohl Rechte an dem Sicherungsgut, so tritt der Kunde schon jetzt
seine sämtlichen hierdurch entstehenden Rechte am Sicherungsgut an
FACHEINZELHÄNDLER ab. Der FACHEINZELHÄNDLER nimmt diese Abtretung an.
Der Kunde ist verpflichtet, die Facheinzelhändler unverzüglich zu
benachrichtigen, falls hinsichtlich des Sicherungsgutes eine Pfändung,
eine Beschlagnahme oder eine sonstige Verfügung seitens eines Dritten
erfolgt ist.
11.3
Das vorbehaltene Eigentum wird vom FACHEINZELHÄNDLER freigegeben,
sobald dessen realisierbarer Wert die Forderung gegen den Kunden
nachhaltig um mehr als 20 % übersteigt.
11.4 Bei laufender Rechnung dienen die Sicherheiten zur Sicherung
der Saldenforderung.
§ 12
Aufrechnung und Zurückbehaltung
12.1
Der Kunde kann nur mit solchen Ansprüchen aufrechnen, die rechtskräftig
festgestellt oder schriftlich anerkannt sind. Im Übrigen ist die
Aufrechnung des Kunden ausgeschlossen.
12.2
Zurückbehaltungsrechte des Kunden bestehen nur, soweit diese Ansprüche
sich aus demselben Vertragsverhältnis ergeben, aus dem die der
zurückbehaltenen Verpflichtung entsprechende Gegenleistung resultiert.
§ 13 Gewährleistung
13.1 Die
Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr.
13.2
Mängel der gelieferten Sache sind gemäß § 377 Abs. 1 HGB unverzüglich
zu rügen, andern falls gilt die gelieferte Sache nach § 377 Abs. 2 HGB
als genehmigt.
13.3
Im Gewährleistungsfall bessert der FACHEINZELHÄNDLER nach eigener Wahl
nach oder tauscht die gelieferte Ware gegen eine fehlerfreie Ware um
oder erteilt dem Kunden gegen Rücknahme der fehlerhaften Ware eine
Gutschrift über den Warenwert.
13.4
Der Kunde kann den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten,
sofern zweimalige Nachbesserungsversuche des FACHEINZELHÄNDLER binnen
jeweils angemessener Frist gescheitert sind. Weitergehende Ansprüche
des Kunden sind ausgeschlossen.
13.5
Bevor der Kunde sein Gewährleistungsrecht wahrnimmt, soll er sich mit
dem FACHEINZELHÄNDLER in Verbindung setzen, um die weitere
Vorgehensweise abzustimmen und eine zügige Durchführung der
Gewährleistung zu ermöglichen.
§ 14
Haftung
14.1
Der FACHEINZELHÄNDLER haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Im
Falle der leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen
Vertragspflicht (Kardinalpflicht) haftet die FACHEINZELHÄNDLER bis zum
typischerweise vorhersehbaren Schaden, der in jeder Hinsicht auf den
Kaufpreis der bestellten Ware beschränkt ist. Der Ersatz mittelbarer
Schäden ist im Fall der fahrlässigen Haftung ausgeschlossen.
14.2 Im Übrigen ist die Haftung
ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
14.3 Die Haftung nach dem
Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
14.4 Der FACHEINZELHÄNDLER haftet nicht für Schäden, die auf Fälle
höherer Gewalt zurückzuführen sind.
14.5
Diese Haftungsregelungen gelten entsprechend für die Organe und
Mitarbeiter des FACHEINZELHÄNDLER.
§
15 Datenschutz
15.1
Die im Rahmen der Bestellung anfallenden Kundendaten werden
ausschließlich zum Zweck der Bestellabwicklung erhoben, verarbeitet und
genutzt. Der Kunde willigt in diese Vorgänge ein und stimmt zugleich
der Weitergabe dieser Daten zum Zweck der Bestellabwicklung an die mit
der Facheinzelhändler zusammenarbeitenden Unternehmen zu.
15.2
Soweit der Kunde der Nutzung seiner Daten durch Annahme dieser AGB zum
Zweck der internen Marktforschung, der Produkt- und
Leistungsverbesserung oder eigener Marketingzwecke des
FACHEINZELHÄNDLER zugestimmt hat, ist der Kunde berechtigt, diese
Zustimmung jederzeit zu widerrufen. Der Widerruf kann per E-Mail an
buchhandlung-gruenzweig@online.de oder in sonstiger Weise erfolgen.
15.3
Eine über die gemäß Abs. 1 und Abs. 2 zulässigen Zwecke hinausgehende
Verarbeitung und Nutzung der Kundendaten durch den FACHEINZELHÄNDLER
erfolgt nicht.
15.4
Der FACHEINZELHÄNDLER ist zur Einhaltung sämtlicher einschlägiger
Datenschutzbestimmungen, insbesondere zur Wahrung des Datengeheimnisses
nach § 5 BDSG und zur Vornahme geeigneter technischer und
organisatorischer Maßnahmen zu Sicherung des Datenschutzes verpflichtet.
15.5
Stimmt der Kunde der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner Daten im
Sinne des Absatzes 1 dieser Bestimmung nicht oder nicht in dem zur
Bestellabwicklung erforderlichen Umfang zu, ist eine ordnungsgemäße
Abwicklung des Bestellvorganges insgesamt nicht möglich. Soweit
zwischen den Parteien vor der Verweigerung der Zustimmung des Kunden
ein wirksames Vertragsverhältnis geschlossen wurde, steht der
Facheinzelhändler ein vertragliches Rücktrittsrecht zu.
§ 16 Rechtswahl
16.1 Es findet das
Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes
Anwendung.
§ 17 Schriftform
17.1
Vereinbarungen zwischen den Parteien bedürfen für ihre Wirksamkeit der
Schriftform.
17.2 Mündliche Abreden
bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch beide
Parteien.
17.3 Die Abänderung
oder Aufhebung des Schriftformerfordernisses ist nur unter Wahrung der
Schriftform möglich.
17.4
Zur Wahrung der Schriftform genügt in Abweichung von §§ 127 Abs. 3,
126a BGB die Abgabe einer Erklärung per E-Mail auch dann, wenn der
Aussteller erkennbar ist und die Erklärung nicht mit einer
elektronischen Signatur versehen ist. Der Verwender einer nicht mit der
elektronischen Signatur nach §§ 127 Abs. 3, 126a BGB versehenen E-Mail
muss sich den Inhalt der Erklärung als richtig entgegenhalten lassen
und verzichtet im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung auf den
Einwand, dass die Erklärung nicht von ihm mit dem betreffenden Inhalt
an den in der Erklärung genannten Adressaten zu dem in der Erklärung
ausgewiesenen Zeitpunkt abgegeben wurde.
§ 18 Gerichtsstand
18.1 Ausschließlicher Gerichtsstand ist
Heilbronn.
18.2
Der FACHEINZELHÄNDLER ist ungeachtet vorstehender Regelung berechtigt,
an jedem gesetzlich zulässigen allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.
§ 19 Salvatorische Klausel
19.1
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam oder nichtig sein
oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon
unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder nichtigen Vorschrift
tritt die gesetzliche Regelung, es sei denn, die Parteien vereinbaren
in rechtlich wirksamer Weise etwas anderes. Entsprechendes gilt für
eine Regelungslücke.
Gültig seit 30.09.2008